Konzept Med - Finanzkonzepte für Ärzte und Zahnärzte

Ruhestandsplanung

Neben der Vermeidung von Altersarmut ist die zweite wesentliche Zielsetzung der Alterssicherungssysteme in Deutschland der Ersatz von wegfallenden Einkünften. Hierzu hatte sich über mehrere Jahrzehnte hinweg ein Mehrsäulensystem entwickelt, dass in Deutschland traditionell das „Drei–Säulen–Modell" genannt wurde. Es bestand aus „Gesetzlicher Renten-versicherung / Berufsständischer Versorgung", „Betrieblicher Altersver-sorgung" und „Privater Versorgung".

Seit dem 01.01.2005 gelten neue Steuerregeln für die Alterseinkünfte. Dadurch wurde das bisherige Drei-Säulen-Modell durch das sogenannte „Drei-Schichten-Modell" und eine Vielzahl neuer Regelungen ersetzt.

  • Als „Basisversorgung" umfasst die erste Schicht die Altersversor-gungsprodukte, die – mit Ausnahme von Waisenrenten – ausschließlich lebenslange Rentenzahlungen vorsehen. Dies sind die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständische Versorgung sowie private Basisrenten (Rüruprenten).
  • Als „Zusatzversorgung" gehören zur Schicht 2 die Riesterrente und die betriebliche Altersversorgung.
  • Alle Produkte zur Altersversorgung, die nicht der Schicht 1 oder 2 zuzuordnen sind, gelten als „Kapitalanlageprodukte" der Schicht 3.


Hierunter fallen Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht wie auch Fonds- oder Banksparpläne.

Die gesetzlichen Vorgaben zu allen drei Schichten sind komplex und werden von einer für den Laien unübersichtlichen Vielzahl von Produktangeboten begleitet. Bei der Beratung der für Ihre Ziele geeigneten Schicht, wie auch letztendlich bei der Produktlösung sind große Erfahrung und Unabhängigkeit von den Produktanbietern von unschätzbarem Wert. KONZEPT-MED unterstützt Sie bei der richtigen Entscheidung mit über 20-jähriger Markterfahrung, den modernsten finanzmathematischen Rechentools und Lösungen aus dem gesamten Marktangebot.